Ausbildung
1. Zieldefinition der Ausbildung
Vermittlung der Grundkenntnisse der anthroposophischen
Medizin, die zu einer selbständigen praktischen Arbeit
befähigen und Ausgangspunkt für das weitere eigenständige
Studium darstellen können.
Die Fortbildung erfolgt in
Zusammenarbeit mit der
Medizinischen
Sektion der Freien Hochschule für Geisteswissenschaften
am Goetheanum/Schweiz und
der Internationalen
Vereinigung Anthroposophischer Ärzte (IVAA).
Die Fortbildung stellt einen Rahmenlehrplan dar, der
genügend Raum für das individuelle Studium und die Anerkennung
von Fortbildungsveranstaltungen im Ausland offen lässt.
3. Fortbildungsdauer und zeitliche Gliederung
Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Jahre und schließt mit einem Kolloquium ab. Die dreijährige Fortbildungszeit beinhaltet 255 Stunden, wobei 165 Stunden auf die theoretischen Grundlagen und 90 Stunden auf die praxisorientierte Fortbildung entfallen.
Theorie
Die Darstellung der theoretischen Voraussetzungen erfolgt in Form von 3 Grundlagenseminaren. In Ergänzung dazu werden Kurse und Tagungen mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten angeboten, die dreimal jährlich stattfinden. Das Selbststudium anhand der Literatur nimmt innerhalb der Fortbildung einen wichtigen Stellenwert ein, der nicht durch die Seminare oder Praktika ersetzt werden kann, sondern ein eigenständiges gedankliches Erarbeiten der anthroposophischen Forschungsmethode erfordert.
| Seminar I | 15 Stunden |
| Seminar II | 15 Stunden |
| Seminar III | 15 Stunden |
| Kurse und Tagungen mit fachspezifischer
Thematik je 6-10 Stunden insgesamt maximal | 60 Stunden |
| Literaturstudium laut Bücherliste als Voraussetzung
für das Kolloquium Anrechenbarkeit | 60 Stunden |
| 165 Stunden |
Praxis
Arbeitsgruppen, Hospitationen und Patientendemonstrationen stellen den Bezug zur Arbeit in der Praxis her und bilden die Grundlage für einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch unter Supervision des Arbeitsgruppenleiters. Die praktische Fortbildung beinhaltet die aktive Beteiligung und Auseinandersetzung mit äußeren Heilmittelanwendungen, Heileurythmie als Bewegungstherapie und künstlerischen Therapieformen, die in das therapeutische Gesamtkonzept der anthroposophischen Medizin integriert sind.
| Praktikum I | 10 Stunden |
| Praktikum II | 10 Stunden |
| Praktikum III | 10 Stunden |
| Arbeitsgruppen und Hospitationen Anrechenbarkeit | 60 Stunden |
| 90 Stunden |
4. Lehrinhalte
Der Rahmenlehrplan umfasst folgende Inhalte, die in Seminaren und Praktika dargestellt und bearbeitet werden. Fachspezifische Themen werden in Kursen und Tagungen angeboten, die Fortbildungscharakter haben.
Seminar I
- Erkenntnistheoretische Voraussetzungen der anthroposophischen Medizin
- Menschenbild der Anthroposophie: Das Wesen des Menschen nach physischem Leib, Lebensleib, Seelenleib und Ich
- Schlafen und Wachen als Ausdruck der Tätigkeit der Wesensglieder
- Siebenjahresrhythmen in der menschlichen Entwicklung
- Krankheit und Heilung aus der Sicht der anthroposophischen Medizin
- Wesensgliedererkenntnis in der täglichen Praxis
- Heilmittelverständnis aufgrund goetheanistischer Betrachtungsweise
- Heilmittelherstellung — das Wesen von Stoff und Prozess in der erweiterten Pharmazie
- Heilmittelbetrachtungen aus dem Mineral-, Pflanzen- und Tierreich
- Die innere Entwicklung des Arztes: der ärztliche Schulungsweg
Seminar II
- Wesen und Wirksamkeit der Metallprozesse im Werden von Erde und Mensch
- Die 7 Planeten und ihre Organbeziehungen
- Praktische Einführung in die Metalltherapie
- Heilmittelbetrachtungen (Metalle)
- Pharmazie: Metallspiegel und vegetabilisierte Metalle
- Grundprinzipien der Heilmittelverordnung
- Fallstudien zur Metalltherapie
- Medizinische Sektion der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft
- Der Therapeutikumsimpuls als Zusammenklang der medizinischen Berufe
Seminar III
- Dreigliederung des menschlichen Organismus nach Nerven-Sinnessystem, rhythmischen System und Stoffwechsel-Gliedmaßensystem
- Entzündung und Sklerose als polare Erkrankungsmöglichkeiten
- Die Bedeutung der Anamnese: Verschiedene Anamneseverfahren, ärztliches Gespräch, biographische Anamnese
- Seelenentwicklung als Spiegel der Leibesentwicklung
- Praktische Gesichtspunkte zur Heilmittelverordnung: Wahl des Heilmittels, Arzneiformen, Potenzhöhe, Häufigkeit und Art der Anwendung
- Behandlungsdauer bei akuten und chronischen Krankheiten
- Therapiekontrolle: Kriterien der Bewertung des Behandlungsverlaufes, Fragen zur Dokumentation der Arzneiwirkung
- Grenzen der Methode — Kontraindikationen, ethische und forensische Fragen
- Stellenwert der Misteltherapie beim Karzinom
- Seminaristisches Erarbeiten von exemplarischen Krankengeschichten, Patientenvorstellungen
Praktikum I
- Äußere Heilmittelanwendung (Bäder, Wickel, Auflagen, rhythmische Massage)
- Praktisches Erarbeiten von Auflagen und Wickel
- Das Wesen der Organeinreibung
- Differenzierung von Wärme- und Substanzanwendungen
- Das Wesen der rhythmischen Massage
Praktikum II
- Heileurythmie als Bewegungstherapie
- Praktisches Erüben ausgewählter vokalischer und konsonantischer Heileurythmie-Übungen
- Falldarstellungen aus der Praxis
- Indikationen und Kontraindikationen
- Die Zusammenarbeit von Arzt und Therapeut
Praktikum III
- Künstlerische Therapie (therapeutisches Malen und Plastizieren, Musiktherapie, Sprachgestaltung)
- Die therapeutische Wirkung der Künste
- Einführung in die Musiktherapie mit praktischen Übungen an den Instrumenten
- Einführung in die Maltherapie
- Die ärztliche Verordnung und die Zusammenarbeit von Arzt und Therapeut
5. Evaluation und Abschluss
Nach der Absolvierung der vorgeschriebenen Einheiten findet
für Ärzte mit ius practicandi ein Kolloquium statt, dessen
Ziel der Nachweis jener Grundkenntnisse der anthroposophischen
Medizin darstellt, die zur selbständigen praktischen Arbeit
befähigen.
Anhand von mindestens drei selbständig erarbeiteten
Krankengeschichten können die Kenntnisse des
Arzneimittelschatzes, der Therapieverlauf und Therapieerfolg
mit dem Kandidaten diskutiert werden.
Zusätzlich ist die
Präsentation einer eigenständigen Arbeit zu einem
anthroposophischmedizinischen Thema vorgesehen, die Einblick
in die Arbeitsweise des Kandidaten gibt und Ausdruck der
individuellen Verarbeitung der erworbenen Grundlagen
darstellt.
6. Diplomverantwortlicher
Der Diplomverantwortliche wird vom Bildungsausschuss der ÖÄK über Vorschlag des Referates für Komplementäre Medizin bestellt.
7. Der Diplomantrag
Die administrative Durchführung dieser Richtlinie erfolgt durch die österreichische akademie der ärzte. Der Diplomantrag wird unter Beilage aller erforderlichen Nachweise an die österreichische akademie der ärzte gerichtet.
In Kraft getreten lt. Beschluss des Vorstandes der Österreichischen Ärztekammer am: 24.11.2004.
Weiteres
Das Fortbildungsprogramm der Gesellschaft anthroposophischer Ärzte
Österreichs wird im Sekretariat
der Gesellschaft administriert und organisiert.
Die Kursgebühren und Kosten für Ausbildung und Diplomansuchen
sind im Sekretariat
der Gesellschaft anthroposophischer Ärzte Österreichs zu
erfragen.
Hier erhalten Sie diese Richtlinien auch in gedruckter
Form.
Eine
Version zum Ausdrucken (pdf) stellt die
akademie
der ärzte bereit.
Mitgliedschaft
Sie können die Mitgliedschaft in der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte online beantragen.